1. Geltungsbereich
Alle Angebote und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen in ihrer jeweils neuesten Fassung. Unsere „Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen“ gelten auch für künftige Angebote und Aufträge. Den Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Vereinbarungen zu den genannten Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten nur dann, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt auch, wenn bei abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung ausführen.
2. Abschluss von Verträgen
Unsere Angebote sind unverbindlich und stellen noch keinen verbindlichen Antrag zum Abschluss eines Vertrages dar. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrages zustande. Die vertragliche Beschaffenheit des Liefergegenstandes wird ausschließlich durch unsere Auftragsbestätigung definiert. Der Kunde hat die technische Kompatibilität zu prüfen und akzeptiert diese durch den Auftrag. Nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung enthaltene Beschaffenheitsangaben werden nicht Vertragsgegenstand. Das Fehlen anderer als der in der Auftragsbestätigung ausdrücklich genannten oder in Bezug genommenen Beschaffenheitsangaben stellt keinen Mangel des Liefergegenstandes dar.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise gelten ohne schriftliche Vereinbarung ab Werk. Preise sind Euro-Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in ihrer jeweiligen Höhe. Zahlungen für Lieferungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung ohne jeden Abzug fällig. Skonto ist ausgeschlossen falls nicht anders schriftlich vereinbart.
4. Lieferung und Gefahrenübergang
Teillieferungen sind zulässig, da ein Auftrag aus verschiedenen Lieferungen und von verschiedenen Lieferanten erfolgen kann. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Dritten, die mit dem Transport beauftragt sind, auf den Kunden über. Termin ist Beginn der Verladung, Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf ihn über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und wir dies dem Auftraggeber angezeigt haben.
5. Verpackungs- und Frachtkosten werden gesondert berechnet
Verpackungskosten: Je Produkt national und international 10,00 Euro. Ausnahmen sind Sonderverpackungen
für Großprodukte > 100kg. Versandkosten: Entsprechend Größe und Gewicht
Ansonsten ist der Käufer für den Transport und Transportkosten zuständig und verantwortlich. Überprüfungskosten Flughafen etc. fallen gesondert an. Sonderverpackungen trägt der Käufer.
6. Verzug, Annahmeverzug, Lagerkosten
Liefertermine können trotz Auftragsbestätigung etc. abweichen. Je nach Produkt und Lieferant können unterschiedliche Lieferzeiten und Liefertreue bestehen. Genannte Lieferzeiten sind Zielzeiten, die nicht immer eingehalten werden können. Bitte planen Sie daher ausreichend Pufferzeiten ein. Ein Anspruch auf Regress oder Kompensation besteht im keinen Falle. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Falle einer Lieferverzögerung setzen Rücktritt oder Schadensersatz voraus, dass der Kunde uns zuvor schriftlich eine angemessene Frist gesetzt hat. Im Regelfall gilt eine Frist von 8 Wochen als angemessen.
Der Rücktritt wegen einer nur unerheblichen Pflichtverletzung ist ausgeschlossen. Zudem ist Rücktritt ausgeschlossen, wenn der Kunde für die Umstände, die zum Rücktritt berechtigen würden, allein oder weit überwiegend verantwortlich ist oder ein von uns nicht zu vertretender Umstand während des Annahmeverzugs des Kunden eintritt. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung in Höhe von 2% des Auftragswertes pro Monat, beginnend mit der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche bleiben unberührt.
7. Mängelrüge
Offensichtliche Mängel, wie Sachmängel oder Falschlieferung sowie das Fehlen einer unter Umständen von uns garantierten Beschaffenheit der Lieferung oder Leistung (Mängel), sind unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Empfang der Ware anzumelden. Werden die Mängel oder sonstige Beanstandungen nicht innerhalb der Fristen geltend gemacht, sind jegliche Gewährleistungsansprüche gegen uns ausgeschlossen.
8. Gewährleistung
Bei Vorliegen eines Mangels nehmen wir bei fristgerechter Anzeige gemäß dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen nach unserer Wahl die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung vor. Der Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung besteht nicht, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Wurde von uns eine zweimalige Nachbesserung oder eine einmalige Ersatzlieferung vorgenommen und konnte der vorhandene Mangel dadurch nicht beseitigt werden, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. Bei Fremderzeugnissen beschränkt sich unsere Gewährleistung auf die Abtretung der Ansprüche, die wir gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses besitzen. Gewährleistungsansprüche bei Fremdprodukten: 12 Monate. Sollten im Zuge einer Nachbesserung Teile getauscht werden, gehen die ausgetauschten Teile in unser Eigentum über. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Wir übernehmen keine Gewährleistung bei nur geringer Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und bei unerheblicher Beeinträchtigung der Nutzbarkeit. Sowie für Schäden, die u.a. aus folgenden Gründen entstanden sind:
- Nicht vom Vertragszweck erfasste oder fehlerhafte Verwendung des Liefergegenstandes durch den Kunden oder Dritte
- natürliche Abnutzung (Verschleiß), fehlerhafte Behandlung, insbesondere übermäßige Beanspruchung
- chemische, elektrische, Witterungs- oder andere Einflüsse
- Erfüllungsort ist immer Adresse der MRO International
9. Liefer- und technische Unterlagen.
Alle zu unseren Lieferungen gehörenden Unterlagen, wie z. B. Abbildungen, Zeichnungen, 3D Dateien oder Abbildungen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht durch uns als ausdrücklich verbindlich bezeichnet werden. Auch Hinweise in diesen Unterlagen sowie in Bezug genommene DIN-Normen stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien dar.
10. Haftung
Die Haftung der MRO GmbH ist ausgeschlossen, soweit dies nicht in den folgenden Vorschriften anders geregelt ist. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurden. Die Haftung ist dabei auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen jede Vertragspartei aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen konnte. Somit nur auf das Gerät, nicht auf Umgebungs- oder Folgekosten. Verfahrenstechnische GWL wird keinesfalls gegeben. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die auf unserer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter beruhen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
11. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt bei uns oder unseren Unterlieferanten verlängern die Lieferzeit angemessen. Dies gilt auch bei behördlichen Eingriffen, Versorgungsschwierigkeiten, Embargo, Streiks, und unvorhergesehenen Liefererschwernissen Wird durch die o.g. Umstände die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von unserer Lieferverpflichtung befreit. Wir werden den Kunden hiervon unverzüglich benachrichtigen. Dauert die Lieferverzögerung länger als acht Wochen so ist der Kunde berechtig vom Vertrag zurückzutreten. Bereits zuvor bestehende gesetzliche Rücktrittsrechte des Kunden, etwa wegen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage, bleiben unberührt.
12. Zahlungsfähigkeit und Abtretung
Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, insbesondere bei Zahlungsrückstand, können wir Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen. Gleiches gilt bei Verletzung allgemein gültiger Compliance Regeln oder dem Verdacht, dass in Embargo Länder geliefert oder angeboten wurde. Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag dürfen vom Kunden ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht auf Dritte übertragen werden.
13. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Rechnung sowie bis zur Bezahlung aller vorherigen Lieferungen und Leistungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum (§ 449 I BGB). Wird Vorbehaltsware mit nicht uns gehörender Ware verbunden oder vermischt, so werden wir Miteigentümer der Gesamtsache. Wird der Kunde durch Vermischung Alleineigentümer, so überträgt er bereits jetzt Miteigentum im vorstehend beschriebenen Verhältnis an uns und verpflichtet sich, die neuen Sachen unentgeltlich für uns zu verwahren. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, z.B. Zahlungsverzug, sind wir bis zur Beendigung des vertragswidrigen Verhaltens zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Kunde erklärt sich bereits jetzt damit einverstanden, dass die von uns mit der Abholung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck, sofern erforderlich, sein Gelände betreten und/oder befahren dürfen. Alle unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist vom Kunden auf dessen Kosten, insbesondere gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Alle Ansprüche gegen den jeweiligen Versicherer werden hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware hiermit an uns abgetreten; wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
14. Geheimhaltung
Der Kunde darf vertrauliche Informationen über unser Unternehmen und unsere Produkte nur zu den vereinbarten Zwecken verwenden und solche Informationen nicht an Dritte weitergeben. Vertrauliche Informationen sind technische und kaufmännische Informationen, die einer Partei im Rahmen dieses Vertrages und der Einzelaufträge von der anderen Partei zur Kenntnis gegeben werden. Nicht vertraulich sind Informationen, die öffentlich bekannt sind. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht, soweit eine gesetzliche, gerichtliche oder behördliche Verpflichtung zum Offenbaren der Information besteht.
15. Compliance
Der Kunde verpflichtet sich, bei der Durchführung dieses Vertrages im Rahmen der jeweils geltenden Gesetze und Bestimmungen alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Korruption zu vermeiden. Diese Verpflichtung gilt für uns in gleicher Weise. Der Kunde stellt im Rahmen der Vertragsbeziehung vor allem sicher, dass
- Weiterverkauf, Installation, Gebrauch und Einfuhr unserer Produkte ebenfalls in Übereinstimmung mit den jeweils anwendbaren Gesetzen und Vorschriften erfolgen;
- Der Kunde alle jeweils anwendbaren Ein- und Ausfuhrbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten sowie jedes von der Ein- und Ausfuhr der Produkte betroffenen Staates einhält
- Alle für sämtliche Ein- und Ausfuhren, den Reimport, den Transport sowie den Gebrauch unserer Produkte und Technologien erforderlichen Genehmigungen vorliegen;
16. Erfüllungsort, Gerichtsstand und geltendes Recht
16.1. Erfüllungsort für die Zahlungen des Kunden und für unsere Lieferungen ist der Hauptsitz unseres Unternehmens. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Hauptsitz unseres Unternehmens.
16.2. Auf die vertragliche Beziehung zu dem Kunden kommt das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung.